Bericht Feb. 2010
Publikationen
Mängelrüge bei Wohnungsabnahme
Eine ordnungsgemässe Rückgabe des Mietobjekts setzt ein sauberes Übernah-meprotokoll voraus. Die Unterhaltsrech-nungen des Mietobjekts sollte der Vermieter griffbereit halten. Diese sind zur Berechnung des Mangels, der zu Lasten des Mieters geht, massgebend. Anerkennt der Mieter das Protokoll mit seiner Unterschrift nicht oder war der Mieter bei der Wohnungsabnahme nicht anwesend, so muss der Vermieter eine Mängelrüge mit eingeschriebenem Brief innert zwei bis drei Werktagen dem Mieter zustellen. Eine Mängelbehebung geht zu Lasten des Mieters, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- übermässige Abnützung
Die Lebensdauer der mangelhaften Einrichtung ist noch nicht abgelaufen.- paritätische Lebensdauertabelle
Eine fachmännische Beratung für Wohnungsabnahme zusammen mit einem Baufachmann (z.B. Malermeister) bieten wir Ihnen gerne an.