Bericht Februar 2011 - Haenggi-Immobilien AG

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Bericht Februar 2011

Publikationen
Wichtig zu wissen!

Der Schuldbrief ist ein Wertpapier. Er dient dazu, auf der Liegenschaft Geld aufnehmen zu können. Die Höhe des Schulbriefes sagt nichts über die effektive Schuld aus. Ein Schuldbrief kann also beispielsweise einen Betrag von Fr. 150‘000.00 aufweisen und trotzdem nur mit Fr. 100'000.00 belastet sein. Die Hypothekarzinsen muss man nur auf der Höhe der effektiven Schuld bezahlen.
Der Schuldbrief bleibt in der Höhe des ursprünglichen Betrages, also im vorliegenden Fall auf Fr. 150‘000.00, auch wenn in der Zwischenzeit Abzahlungen (Amortisationen) vorge-nommen wurden.

Wenn Sie Geld brauchen, z.B. für eine Sanierung, können Sie den Schuldbrief bei der Bank hinterlegen und Geld aufnehmen, in diesem Fall max. jedoch bis zu Fr. 150‘000.00. Wenn der Schuldbrief nicht mehr belastet ist, sollte er eigentlich nicht mehr bei der Bank (diese hat ja keine Forderung mehr) sein, sondern im Besitze des Eigentümers.

Dies kann gefährlich sein, denn wenn er nicht mehr gefunden oder mit anderen Papieren entsorgt wird, muss er als kraftlos erklärt werden. Dies ist ein kompliziertes Verfahren mit Publikation im Amtsblatt. Nach einem Jahr wird dann der Schuldbrief kraftlos erklärt und der Pfandbetrag von Fr. 150‘000.00 im Grundbuch gelöscht.

Wichtig zu wissen ist:

- Unbelastete Schuldbriefe gehören in einen Safe,  weil es sich um wertvolle Wertpapiere handelt.
- Schuldbriefe dürfen nicht gelocht werden, weil sie sonst entwertet werden.
- Bei Aufräumarbeiten ist darauf zu achten, dass Schuldbriefe nicht mit anderen Dokumenten entsorgt werden. Die Kosten für eine Kraftloserklärung belaufen sich auf ca. Fr. 1500.00.

Tragen Sie sorge zu Ihrem Schuldbrief!


4242 Laufen, Sonnenweg 29
Tel. 061 763 00 28

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